AGB´s

Allgemeine Geschäftsbedingungen (AGB) des Partyservice Horwege

Diese allgemeinen Geschäftsbedingungen in der jeweils aktuellen Fassung, gelten für die vom Partyservice Horwege angebotenen Leistungen, wie die Lieferung von Speisen und Getränken, Servicedienstleistungen, Personaldienstleistungen, den Verleih von Partyzubehör und die Vermittlung von eigenen, als auch Dienstleistungen und Waren von Drittanbietern, die der Kunde zuvor bei uns persönlich, per Post, Telefon, Fax, oder E-Mail bestellt hat. Die Angebote , Lieferungen und Leistungen des Partyservice Horwege erfolgen ausschließlich aufgrund dieser Geschäfts- bedingungen. Der Partyservice Horwege ist jederzeit berechtigt, diese AGB einschließlich aller eventuellen Anlagen zu ändern oder zu ergänzen. Sollten einzelne Bestimmungen dieser Vertragsbedingungen unwirksam sein, so lässt dies die Gültigkeit der einzelnen Verträge insgesamt und der übrigen Vertragsbedingungen unberührt. Änderungen der vertraglichen Vereinbarungen bedürfen der Schriftform. Für sämtliche im Zusammenhang mit den AGB stehenden und den Rechtsbeziehungen zwischen Kunden und dem Partyservice Horwege gilt ausschließlich das Recht der Bundesrepublik Deutschland. Erfüllungsort und Gerichtsstand ist die Hansestadt Stade. Partyservice Horwege, Moorchaussee 112, 21683 Stade , Telefon 04146-1027

§ 1 Angebot / Preise / Zahlungsmodalitäten

Unsere Angebote sind freibleibend und unverbindlich. Der Kunde kann auf dieser Basis ein schriftliches, auf seine Vorstellungen zugeschnittenes Angebot verlangen. Das zeitlich letzte Angebot hebt alle vorigen auf. Kleine Abweichungen und Änderungen gegenüber unseren Beschreibungen z.B. bezüglich saisonaler Verfügbarkeit einiger Waren sind möglich. Hierbei wird die Ware ohne Preisänderung und Ankündigung ersetzt. Die Preisangaben erfolgen in Euro. Die jeweilige Preisliste verliert mit Erscheinen einer Neuausgabe ihre Gültigkeit. Die z. Z. gültige Liste ist immer auch auf unserer Homepage einzusehen. Preisänderungen behalten wir uns vor. Alle in der Liste angegebenen Preise verstehen sich zuzüglich gültiger Mehrwertsteuer. Bei vorliegen eines auf den Kunden zugeschnittenen Angebotes haben die darin vermerkten Preise Gültigkeit. Wir bitten grundsätzlich um Barzahlung bei Lieferung. Ein durch Rechnungslegung fälliger Rechnungsbetrag ist spätestens 7 Tage nach Rechnungseingang ohne Abzug auf eines unserer Geschäftskonten zu überweisen.

§ 2 Mehrwertsteuerberechnung

Leider ergeben sich aufgrund der unterschiedlichen, gesetzlicher Mehrwertsteuerregelungen teilweise erhebliche Unterschiede im Endpreis. Liefern wir unserem Kunden ausschließlich Lebensmittel , so schlagen wir 7% gesetzliche Mehrwertsteuer auf den Warenwert. Beinhaltet die Lieferung jedoch auch Geschirr, Servicekräfte, Mobiliar, so sind wir gesetzlich verpflichtet 19 % Mehrwertsteuer auf den Warenwert zu erheben.

§ 3 Bestellung

Bitte so früh wie möglich, mindestens aber 2 Tage vor Ihrer Veranstaltung.

§ 4 Rücktritt

Aufträge können bis 2 Tage vor dem vereinbarten Liefertermin storniert werden. Es bleibt uns vorbehalten, dem Kunden, nachweisbar für den stornierten Auftrag bereits entstandene Kosten, in Rechnung zu stellen.

§ 5 Lieferung

Die Anlieferung erfolgt an die vom Kunden angegebene Lieferadresse nach bestem Wissen zum vereinbarten Zeitpunkt. Bei jeder Lieferung kann es zu Zeitverschiebungen kommen, die wir selbst bei sorgfältiger Vorplanung nicht beeinflussen können. Hierfür können wir keine Ersatzansprüche übernehmen .Wir behalten uns ohnehin eine Ankunftsdifferenz von + 15 bzw. – 30 Minuten vor. Besonderheiten, die den Lieferort betreffen z.B. Baustellen, kaputte Fahrstühle, lange Wege, sind bei Bestellung mitzuteilen, um uns organisatorisch darauf einzurichten. Wir behalten uns vor, angesichts besonders widriger und aufwändiger Gegebenheiten für besonderen Mehraufwand eine zusätzliche Pauschale zu berechnen. Innerhalb des Landkreises Stade erheben wir eine Transportkostenpauschale von 5,00 €, über den Landkreis hinaus wird eine entfernungsabhängige Pauschale berechnet. Eine Rückholung von Leihgeschirr oder Mobiliar kann nach Absprache erfolgen. Auch hierfür werden Kosten berechnet.

§ 6 Haftung /Gewährleistung

Die Haftung des Partyservice Horwege im Rahmen der vereinbarten Leistungen, ist begrenzt auf den Warenwert. Nach Übergabe der bestellten Waren und Leihwaren an den Kunden, geht die Haftung für Beschädigung und Bruch auf den Kunden über. Der Kunde trägt von der Übergabe bis zur Rückgabe die Verantwortung für unsere Leihware. Die Rücknahme erfolgt zunächst unter Vorbehalt. Exakte Bruch- und Fehlmengen können erst nach erfolgtem Reinigungsprozess ermittelt werden. Fehlmengen und Bruch werden zum Tagespreis berechnet. Der Kunde hat die Ware nach, mit ihm zumutbarer Gründlichkeit. Erkennbare Mängel bzw. Reklamationen bezogen auf Menge der bestellten Waren , können nur sofort nach Anlieferung gemacht werden und müssen sofort auf dem Liefer- schein vermerkt werden. Für Schäden entstanden durch höhere Gewalt übernehmen wir keine Ersatzansprüche. Der Lieferer ist bei mangelhafter oder unvollständiger Lieferung sofort telefonisch zu benachrichtigen, damit eventuell Fehlende oder fälschlich gelieferte Teile der Bestellung nachgeliefert werden können. Bei nachweisbaren Mängeln können wir nach unserer Wahl nachbessern oder kostenlosen Warenersatz liefern. Ein Recht auf Wandlung oder Minderung entfällt, falls etwaige Mängel bzw. Minderleistungen erst später beanstandet werden. Der Partyservice Horwege gewährleistet , dass die verkaufte Ware bzw. gemieteten Gegenstände zum Zeitpunkt des Gefahren- überganges die vertraglich zugesicherten Eigenschaften haben. Unsere Gewährleistung endet dort, wo wir durch das Verhalten unserer Kunden, Auftraggeber oder sonst an einem Veranstalt- ungsablauf beteiligter Dritter ganz oder teilweise an der vertragsmäßiger Erbringung unserer Leistung gehindert werden oder wo uns die Erbringung dieser Leistung unzumutbar erschwert wird. Für Personen- oder Sachschäden jeglicher Art wird nur gehaftet, wenn die Schäden auf einer grob fahrlässigen Vertragsverletzung oder einer Verletzung der Verkehrsicherungs- pflichten für die Leihwaren durch den Partyservice Horwege oder ihrer Erfüllungs- bzw. Verrichtungsgehilfen beruhen.